Hier informieren wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Themen.
Montag, 14.10.2024
Verfasser: Alexander Philipp
Das OVG Sachsen-Anhalt hat über einen Sachverhalt entschieden, in dem es um die Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31 a StVZO bei Firmenfahrzeugen ging. Diese Problematik beschäftigt die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung letztendlich immer wieder.
Die Antragstellerin (Firma als Halterin eines Kraftfahrzeuges) hat sich gegen eine Fahrtenbuchauflage gewehrt, dass der ihr zugesandte Zeugenfragebogen nicht binnen einer 2-Wochen-Frist zugegangen ist, die mit der Verwirklichung des Verkehrsvestoßes beginne.
Montag, 23.09.2024
Verfasser: Dr. Jörn Rosenkaymer
Aus einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem Bauvertrag ergibt sich die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers über seine erbrachten Leistungen abzurechnen.
Montag, 09.09.2024
Verfasser: Alexander Philipp
Der BGH hat über einen Sachverhalt entschieden, in dem der Kläger als Vermieter mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen der Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters die Aufrechnung erklärt hat.
Donnerstag, 29.08.2024
Verfasser: Kevin Schlottbohm
Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2018 entschieden hatte, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind (Urt. v. 10.04.2018 – 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14 u.a.), sind auch die neuen Bewertungsregeln der §§ 218ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) seit einiger Zeit wieder Gegenstand intensiver juristischer Auseinandersetzungen. Zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) sorgen bereits für etwas mehr Klarheit. Aufgrund der noch immer undurchsichtigen Gemengelage möchten wir mit diesem Beitrag eine Aufnahme des aktuellen Standes der Diskussion machen und mögliche Vorgehensweisen aufzeigen.
Montag, 26.08.2024
Verfasser: Thomas Brinkmann
Mit Urteil vom 26.04.2022 – 9 AZR 367/21 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sich noch einmal ausführlich mit dem Anspruch und Verfall des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen nach § 208 neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) befasst. Hierzu hatte das BAG ausgeführt, dass der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen grundsätzlich nur dann gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mit Ablauf des Urlaubsjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Erfüllung seiner Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in die Lage versetzt hat, den Urlaubsanspruch zu verwirklichen.
Dienstag, 20.08.2024
Verfasser: Sebastian Mesek
Auf der Webseite einer Kampfschule wurde angegeben, dass das „Königreich Deutschland“ als Aufsichtsbehörde für die Kampfschule zuständig sei...
Donnerstag, 15.08.2024
Verfasser: Dr. Jörn Rosenkaymer
Auch wenn der Auftragnehmer mehrfach schriftlich Bedenken gegen die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung mitgeteilt hat, darf er Leistung nicht verweigern, wenn der Auftraggeber ihn ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen und außerdem erklärt hat, das damit verbundene Risiko zu übernehmen.
Montag, 22.07.2024
Verfasser: Alexander Philipp
Der BGH hat über einen Sachverhalt entschieden, in dem der Kläger als Vermieter mit einem Schreiben vom 24.01.2021 gegenüber dem Mieter die ordentliche...
Montag, 08.07.2024
Verfasser: Dr. Jörn Rosenkaymer
Die Schlussrechnungsforderung verjährt in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch durch Abnahme und Stellung einer (prüfbaren) Schlussrechnung fällig geworden ist.
Montag, 24.06.2024
Verfasser: Dr. Jörn Rosenkaymer
Hat Eigentümergemeinschaft mit einem Unternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und deshalb entsprechende Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind.
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