Hier informieren wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Themen.
Mittwoch, 21.05.2025
Verfasser: Thomas Brinkmann
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat mit Urteil vom 28.02.2025 – 14 SLa 578/24 entschieden, dass der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für abberufene Geschäftsführer gilt, wenn die Organstellung im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bereits beendet war. Für den Ausschluss des Kündigungsschutzes nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG ist komme es entscheidend auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an.
Montag, 05.05.2025
Verfasser: Dr. Jörn Rosenkaymer
Auch wenn die Behörde eine ohne oder unter Abweichung von der Baugenehmigung vorgenommene Bebauung über längere Zeit hingenommen hat, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt eingreifen, um diesen Zustand zu beenden
Donnerstag, 10.04.2025
Verfasser: Sonja Ruland
Mit Urteil vom 18. März 2025 (Az. II ZR 77/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Erklärungen eines Geschäftsführers auf dem Geschäftspapier einer GmbH grundsätzlich als im Namen der Gesellschaft abgegeben gelten – auch dann, wenn kein ausdrücklicher Vertretungshinweis („i.V.“, „als Geschäftsführer“) erfolgt.
Montag, 07.04.2025
Verfasser: Klaus Schrameyer
Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen
Freitag, 04.04.2025
Verfasser: Sonja Ruland
Zum 1. Januar 2025 ist die neue ESG Rating Regulation (ERR) in Kraft getreten. Diese Verordnung soll für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings sorgen und verpflichtet Rating-Anbieter zu umfassenden Offenlegungspflichten sowie einer stärkeren Aufsicht durch die Regulierungsbehörden.
Donnerstag, 03.04.2025
Verfasser: Sonja Ruland
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. März 2025 (Az. III ZR 137/24) eine wichtige Entscheidung zur Haftung juristischer Personen bei unerlaubten Handlungen in Schneeballsystemen getroffen.
Montag, 17.02.2025
Verfasser: Sebastian Mesek
Das Oberlandesgericht München hatte sich in seinem Urteil vom 11.11.2024 (AZ: 19 U 200/24 e) mit dem Erklärungswert von Emojis auseinanderzusetzen. Ein Kunde hatte bei einem Autohändler einen Ferrari für 600.000,00 € bestellt und 60.000,00 € angezahlt. Als unverbindlicher Liefertermin wurde das 2./3. Quartal 2021 vertraglich festgehalten. Im dritten Quartal erhielt der Kunde eine WhatsApp-Nachricht vom Verkäufer, nachdem die Auslieferung erst im ersten Halbjahr 2022 zu erwarten sei. Dies wurde vom Kunden beantwortet mit der Nachricht „Ups 😬“.
Nachdem auch dieser Liefertermin nicht eingehalten wurde, setzte der Käufer dem Verkäufer eine Frist von drei Wochen zur Lieferung des Fahrzeugs und nach fruchtlosem Fristablauf trat der Käufer Anfang Juni 2022 vom Vertrag zurück. Der Verkäufer war der Auffassung, der Käufer habe sich durch die Zusendung des Emojis mit der verspäteten Auslieferung einverstanden erklärt, so dass ein Verzug und damit ein Rücktrittsrecht dem Käufer nicht zustünde.
Montag, 03.02.2025
Verfasser: Thomas Brinkmann
Die Fahrt zur Tankstelle auf dem Weg zur Arbeit ist nicht unfallversichert, auch wenn der Arbeitsplatz ohne den Tankvorgang nicht erreicht werden kann.
Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.09.2024 – L 10 U 3706/21 – die Fahrt zur Tankstelle während der Fahrt zur Arbeitsstelle als nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst qualifiziert. Es würde sich hier um eine privatwirtschaftliche Verrichtung handeln, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen würde, auch wenn der Tank des Fahrzeuges so leer war, dass der Arbeitsplatz ohne eine erneute Betankung nicht erreicht werden konnte.
Dienstag, 21.01.2025
Verfasser: Thomas Brinkmann
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20 in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Vergütung von Überstunden nicht pauschal davon abhängig gemacht werden darf, dass die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. Eine derartige tarifliche Regelung sei unwirksam, da dadurch Teilzeitbeschäftigte, mittelbar damit oftmals Frauen, ungleich behandelt würden.
Montag, 06.01.2025
Verfasser: Alexander Philipp
Beim BGH hat in den letzten Jahren der Fortsetzungsanspruch des Mieters nach rechtmäßiger Kündigung eines Mietverhältnisses erheblich an Bedeutung zugenommen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter berechtigterweise eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, der durch den Mieter mit der Begründung widersprochen wurde, die Kündigung stelle für ihn und seine in der Wohnung lebende Lebensgefährtin eine besondere Härte dar, weil ein Umzug aufgrund der gesundheitlichen sowie finanziellen Situation des Mieters schlicht unmöglich sei (BGH VIII ZR 114/22).
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