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Montag, 22.03.2021
Verfasser: Sonja Ruland
Das von der Bundesregierung am 03.03.2021 verabschiedete Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettengesetz) soll vom Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen werden und am 01.01.2023 in Kraft treten. Das Gesetz zielt auf die Einhaltung von grundlegenden Menschenrechtsstandards in Lieferketten ab und sieht vor, dass Unternehmen als Verantwortungsträger für ihre Zulieferungskette an Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung und Abwendung von Menschenrechtsverletzungen und solche Verletzungen verursachende Umweltgefahren gebunden werden.
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