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Donnerstag, 14.11.2024
Verfasser: Thomas Brinkmann
Mit Urteil vom 26.09.2024 – B 2 U 15/22 R – hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Arbeitsunfall auf einem versicherten Weg vorliegen kann, wenn auch die Absicht bestand, Arbeitsunterlagen aus der Privatwohnung zu holen und dann zur Arbeitsstelle zu fahren, wenn die Unterlagen für die Aufnahme oder Verrichtung der Arbeit unentbehrlich sind.
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