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Freitag, 04.04.2025 | Person: Sonja Ruland
Zum 1. Januar 2025 ist die neue ESG Rating Regulation (ERR) in Kraft getreten. Diese Verordnung soll für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings sorgen und verpflichtet Rating-Anbieter zu umfassenden Offenlegungspflichten sowie einer stärkeren Aufsicht durch die Regulierungsbehörden.
ESG-Ratings (Environmental, Social, Governance) spielen eine zentrale Rolle für Investoren, Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für nachhaltige Investitionen und Unternehmensstrategien. Bisher gab es jedoch keine einheitlichen Standards für die Bewertung, was zu mangelnder Transparenz und potenziellen Interessenkonflikten führte. Die ERR setzt hier an und schafft ein verbindliches regulatorisches Rahmenwerk für ESG-Rating-Anbieter in der EU.
Unternehmen, die von ESG-Ratings betroffen sind, müssen sich auf eine stärkere Regulierung und möglicherweise veränderte Bewertungsmethoden einstellen. Investoren profitieren von einer besseren Vergleichbarkeit und höheren Verlässlichkeit der Ratings. Gleichzeitig steigt der Druck auf Unternehmen, nachhaltige Geschäftspraktiken transparenter darzulegen.
Mit der ESG Rating Regulation schafft die EU ein einheitliches Regelwerk, das den Markt für ESG-Bewertungen transparenter und verlässlicher macht. ESG-Rating-Anbieter sollten ihre Prozesse frühzeitig anpassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Unternehmen und Investoren sollten sich mit den neuen Vorschriften vertraut machen, um deren Auswirkungen auf ihre ESG-Strategien zu bewerten.
Für weitergehende rechtliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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