Ob Einzelunternehmen, mittelständisch geprägtes Unternehmen, Familiengesellschaft oder börsennotierte Aktiengesellschaft – egal in welcher Rechtsform: Wir beraten Sie und stellen uns auf Ihre spezifischen Bedürfnisse ein und erstellen maßgeschneiderte Konzepte. Dabei beraten wir nicht nur Gesellschaften, sondern auch (einzelne) Gesellschafter oder die Geschäftsführung. Unser engagiertes Team von Rechtsanwälten verfügt über umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse im Gesellschaftsrecht. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
01.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften und beraten Sie bei Umstrukturierungen, Fusionen und Übernahmen. Unsere Experten erarbeiten individuelle Konzepte, die Ihren geschäftlichen Zielen entsprechen.
02.
Wir entwerfen maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnungen und begleitende Verträge, die Ihre rechtlichen Interessen umfassend schützen. Dabei berücksichtigen wir sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche.
03.
Im Falle von Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft und zwischen einzelnen Gesellschaftern oder mit Geschäftspartnern stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und suchen nach effektiven Lösungen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
04.
Als Geschäftsführer haben Sie eine Vielzahl von gesetzlichen und zivilrechtlichen Pflichten übernommen. Etwaige Verstöße können zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung führen. Nicht nur in kritischen Situationen helfen wir Ihnen, den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zu bewahren und Ihr persönliches Haftungsrisiko zu minimieren.
Sie sind Gesellschafter und haben Fragen zu den Pflichten Ihrer Geschäftsführer und/oder haben bereits Grund zur Annahme eines Fehlverhaltens Ihrer Geschäftsführer? Auch in diesem Falle beraten wir Sie als Gesellschafter.
05.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich viele Fragestellungen und Probleme nicht unter klassische Schlagworte subsumieren lassen. Wir beraten Sie auch in diesen Fällen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam pragmatische Lösungen, die vor allem an Ihren wirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Unsere Beratung ist so individuell wie Sie.
01.
Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Konzernrecht)
02.
Gründung, Um- und Restrukturierung von Beteiligungen
03.
Umstrukturierung und Restrukturierung von Unternehmen
04.
Neuordnung von Konzernstrukturen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen von Unternehmensteilen
05.
Joint-Venture-Verträge; Gesellschafts- und Konsortialverträge; operative Verträge (u.a. Fertigungsverträge, Lieferverträge, Entwicklungsverträge)
06.
Beratung von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen (einschließlich Prävention, Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen)
07.
Einrichtung und Weiterentwicklung von Corporate Governance Strukturen, Geschäftsordnungen, Compliance-Maßnahmen
08.
Beratung bei Unternehmensnachfolge
09.
Gesellschafterstreitigkeiten und –auseinandersetzungen
10.
Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
11.
Haftung der Geschäftsführung
12.
Corporate Housekeeping
Unsere breite Aufstellung ermöglicht es uns auch in einer Vielzahl von Fällen auch als ausgelagerte Rechtsabteilung zu agieren. Zudem können wir auf ein Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Kanzleien im Ausland zurückgreifen, das es uns erlaubt auch gebiets- und länderübergreifend tätig zu sein.
Anwälte mit dieser Kompetenz:
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