Immer bestens informiert.

Hier informieren wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Themen.

Montag, 24.10.2022

Verfasser: Melanie Bördner

EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22.09.2022 über drei Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden.

Freitag, 16.09.2022

Verfasser: Melanie Bördner

Einführung einer elektronischen Zeiterfassung – Arbeitgeber müssen künftig die Arbeitszeit erfassen

Das BAG hat mit Urteil vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Grund: Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besteht nur, wenn die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist.

Mittwoch, 22.06.2022

Verfasser: Thomas Brinkmann

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Besichtigung eines neuen Arbeitsplatzes Entscheidung BSG – B 2 U 13/20 R –

Die Klägerin bezog Arbeitslosengeld I und erhielt einen Vermittlungsvorschlag der Bundesagentur für Arbeit. Sie bewarb sich bei einem Unternehmen und absolvierte im Rahmen ihrer Bewerbung ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“. Es fanden Gespräche, eine Betriebsführung und eine Besichtigung eines Hochregallagers in dem Unternehmen statt.

Dienstag, 08.03.2022

Verfasser: Thomas Brinkmann

Gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice. Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Das Bundesozialgericht hat am 08.12.2021 – B 2 U 4/21 R – entschieden, dass ein Beschäftigter, der auf dem direkten erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice gestützt ist, ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung hat.

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen? Sie möchten schnell und einfach Kontakt mit uns aufnehmen? Dann sind Sie hier genau richtig: Kontaktieren Sie uns unkompliziert über unser Kontaktformular.