Verwaltungsrecht

Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Ausführung von Gesetzen durch den Staat. Das Verwaltungsrecht bestimmt inwieweit die Behörde dabei in die Rechte des Bürgers eingreifen darf und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Jeder Bürger kommt daher tagtäglich mit Trägern der öffentlichen Verwaltung sowie den Vorschriften des Verwaltungsrechts in Berührung.

Ob als Bauherr, Tierhalter, Hausbesitzer oder Autofahrer, in nahezu jedem Lebensbereich prägen öffentlich rechtliche Vorschriften das Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie mittelbar auch der Bürger untereinander. So sieht sich der Bürger oftmals behördlichen Entscheidungen in Form von Genehmigungen, Bescheiden, Geldbußen etc. ausgesetzt, die aufgrund der hohen Regelungsdichte des deutschen Verwaltungsrechtes mitunter rechtlich kompliziert und unverständlich sind. Hinzukommt, dass die Verwaltung gegenüber dem Bürger vielfach befugt ist die von ihr gefassten Entscheidungen selbst zu vollstrecken, ohne das es hierzu einer vorherigen gerichtlichen Entscheidung und damit Überprüfung der Rechtmäßigkeit bedarf. Insbesondere ist auf die oftmals kurzen Rechtsmittelfristen, nach deren Ablauf eine Aufhebung der Entscheidung in den meisten Fällen nicht mehr möglich ist, hinzuweisen. In vielen Fällen ist daher ein schnelles proaktives Handeln des Bürgers gefragt, um seine Rechte gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Hierzu bedarf es einer detaillierten Kenntnis sowohl der verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften als auch der behördeninternen Strukturen und Vorgehensweisen.

Wir sind insbesondere in folgenden Gebieten tätig:

  • Öffentliches Baurecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Recht der Gewerbeordnung
  • Denkmalschutz
  • Abgabenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder
  • Kommunalrecht
  • Immissionsschutzrecht

Anwälte mit diesen Kompetenzen