Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wer hat nicht schon einmal eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung erhalten oder nach einem Auszug mit Schönheitsreparaturen gekämpft? Wer hat nicht schon einmal ein wenig Unmut über seinen Nachbarn empfunden?

Für solche und sonstige Mietrechtsangelegenheiten steht Ihnen in unserem Team Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein hohes Maß an Fachkompetenz zur Verfügung. Angesichts der Komplexität dieser Rechtsmaterie, in welcher der Einfluss des Richterrechts übermäßig hoch ist, setzt unser Team auf reines Spezialistentum, um die Flut obergerichtlicher Entscheidungen praxisnah und rechtssicher optimal für Sie umzusetzen.

Unser Leistungsspektrum erfasst die Prüfung, Gestaltung, Optimierung und regelmäßige Aktualisierung von Mietverträgen, die Vertretung in Räumungsstreitigkeiten, die Beratung zu Betriebskostenabrechnungen, die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie das Feld der Mieterhöhungen.

Die besonderen Problemstellungen des Wohneigentumsrecht sind wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Gerade die auf Dauer angelegte Einbindung in Wohnungseigentumsgemeinschaften ist für uns Herausforderung, schon vorbeugend auf korrekte Beschlussfassungen hinzuwirken, indem im Vorfeld die Prüfung der Jahresabrechnungen erfolgt und Sie auf anstehende Eigentümerversammlungen vorbereitet werden.

Natürlich aber auch vertreten wir Sie in Beschlussanfechtungsverfahren, in Angelegenheiten der Entziehung des Wohnungseigentums sowie allen mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden sonstigen Angelegenheiten.

Anwälte mit diesen Kompetenzen