Immobilienrecht

Neben dem Bau- und Architektenrecht sind wir traditionell dem Immobilienrecht verhaftet.

Kernbereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen zum Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hierbei gilt unser Augenmerk natürlich und insbesondere den Aspekten der Finanzierung, des Planungsrechts, des Umweltrechts und des Denkmalschutzes. Durch die personelle Besetzung unseres Teams sind die Schnittstellen zum Bau- und Architektenrecht selbstverständlich abgedeckt.

Den leider immer häufiger auftretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereits geschlossener Grundstückskaufverträge, wie beispielsweise in Fällen der arglistigen Täuschung oder in Gewährleistungssituationen, gilt unser besonderes Augenmerk.

Anwälte mit diesen Kompetenzen