Erbrecht

Unser Team Erbrecht, das sich diese äußerst komplexe Materie zu Eigen gemacht hat, bietet Ihnen eine an Ihren Interessen ausgerichtete und vorausschauende Beratung und Begleitung.

Wir gestalten mit Ihnen die testamentarische oder erbvertragliche Verwirklichung Ihrer Anliegen. Dass hierbei Einflüsse aus Rechtsgebieten außerhalb des Erbrechtes, wie beispielsweise aus dem Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht, von erheblicher Bedeutung sind, ist kein Geheimnis. Daher auch hat unser spezialisiertes Team nicht nur die gesetzlichen Erbrechtsvorschriften im Blick, sondern auch die maßgeblichen Bezüge zu anderen Rechtsbereichen.

In gleicher Weise wie bei der vorsorgenden und vorbeugenden Planung und Gestaltung für den Erbfall stehen wir Ihnen bei Eintritt eines Erbfalls zur Seite, um Sie in einer solchen oftmals durch die emotionale Betroffenheit geprägten Situation zu entlasten.
Das Erkennen und Durchsetzen bestehender Rechte und Ansprüche, die Auslegung letztwilliger Verfügungen und deren Anfechtung, die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen übernehmen wir für Sie sowohl in der außergerichtlichen Tätigkeit als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Das Vertrauen in unsere Kompetenz und Integrität zeigt sich in uns immer wieder angetragenen Testamentsvollstreckungen.

Anwälte mit diesen Kompetenzen