Montag, 19.09.2022

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Einzug von Nachhaltigkeitsverpflichtungen ins Wirtschaftsrecht

Ein Beitrag von Sonja Ruland

Nachhaltigkeit ist eines der aktuellen Themen und eine der Aufgaben unserer Zeit. Die Umsetzung solcher Zielsetzungen stellt auch das Recht vor (neue) Herausforderungen. Das gilt ums so drängender mit Blick auf die aktuelle Energiekrise.
 
In der gemeinsam mit der WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber PartG mbB (WTG) durchgeführten Vortragsveranstaltung am 15. September 2022 im Café Podest im Wuppertaler Skulpturenpark Waldfrieden von Tony Cragg haben wir uns u.a. mit der Frage beschäftigt, welche Verpflichtungen auf Unternehmen mit Geltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab dem 01.01.2023 zukommen werden.
 
Die – trotz Regenwetter im Vorfeld der Vorträge erfolgende – Führung durch den Skulpturenpark diente dabei der richtigen Einstimmung.
 
Themenschwerpunkt der Vertragsveranstaltung war die Nachhaltigkeitsverantwortung von Unternehmen. Dazu wurden seitens der WTG zunächst die Thematik ESG (Environmental, Social, Governance) sowie sodann die Grundlagen der geplanten europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) und die Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung beleuchtet. Begleitend haben Frau Anna Klein von der Deutsche Bank AG Wuppertal über die ESG aus Bankensicht sowie mein Kollege Lars Wenning  und ich übers LieferkettensorgfaltspflichtENgesetz referiert.
 
Die Veranstaltung und insbesondere die sich anschließende Diskussion haben erneut gezeigt, dass Unternehmen sich der Nachhaltigkeitsrelevanz ihres Handelns bewusst werden und werden müssen.  Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben werden Unternehmen verpflichtet, ihre Bemühungen um Nachhaltigkeit zu berichten und etwaigen Verstößen abzuhelfen. Dabei sind nicht nur Unternehmen, deren im  Inland beschäftigten Mitarbeiteranzahl unter 3.000 beträgt und die daher (noch) nicht  unter das LieferkettensorgfaltspflichtENgesetz fallen, hiervon betroffen. Auswirkungen hat das Gesetz bereits auch jetzt auf alle Zuliefererbetriebe.
Siehe hierzu bitte auch unsere NEWS-Beiträge: Das EU-Lieferkettengesetz – Weitergehende (Sorgfalts-)Pflichten der Unternehmen für eine nachhaltige und Das deutsche Lieferkettengesetz – neue Sorgfaltspflichten für Unternehmer ab dem 01.01.2023