Donnerstag, 24.09.2020

Update - Erhöhung der Kurzarbeit  bis Ende 2021 verlängert

Ein Beitrag von Beatrice Kemper

Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett die befristeten Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert. Die bereits in unserem Beitrag von 28.05.2020 besprochenen Änderungen, die Arbeitnehmer in der Covid-19-Pandemie unterstützen und Betriebe entlasten sollen, gelten somit bis zum 31.12.2021 fort.

Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 aufgestockt

So wird das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, deren Verdienst um mindestens die Hälfte reduziert ist, weiterhin ab dem vierten Monat um 70% (bzw. 77% bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind haben) und ab dem siebten Monat um 80 % bzw. 87% erhöht. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die spätestens ab dem 31.03.2021 Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Entlastung der Arbeitnehmer

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 weiterhin vollständig erstattet, für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2021 ist eine Erstattung zu 50% vorgesehen, wenn die Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 begonnen wurde. Auch der Verdienst aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen wird bis Ende 2021 weiterhin nicht angerechnet, sodass es auch bei der angehobenen Hinzuverdienstgrenze verbleibt.
Um einen Anreiz zu schaffen, sich in der Zeit des Arbeitsausfalls beruflich weiterzubilden, wird die Erstattung der Hälfte der Sozialversicherungskosten nun nicht mehr daran geknüpft, ob die Teilnahme an der Qualifikation mindestens 50% der arbeitsfreien Zeit in Anspruch nimmt.

Zugangserleichterungen für die Betriebe

Auch die Zugangserleichterungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld werden für die Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben bis zum 31.12.2021 verlängert. Dies gilt auch für die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter, wenn Verleihbetriebe bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
Für alle Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 begonnen haben, ist die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Der Bezugszeitraum wurde demnach auf 24 Monate ausgedehnt.