Wir verstehen die Bedeutung eines sicheren und harmonischen Wohnraums und bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte sowohl als Vermieter wie auch als Mieter zu wahren und Konflikte zu lösen.
Für solche und sonstige Mietrechtsangelegenheiten steht Ihnen in unserem Team Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein hohes Maß an Fachkompetenz zur Verfügung. Angesichts der Komplexität dieser Rechtsmaterie, in welcher der Einfluss des Richterrechts übermäßig hoch ist, setzt unser Team auf reines Spezialistentum, um die Flut obergerichtlicher Entscheidungen praxisnah und rechtssicher optimal für Sie umzusetzen.
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Wir unterstützen Vermieter und Mieter bei der Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen wie auch deren Optimierung und regelmäßige Aktualisierung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, klare und rechtssichere Vertragsbedingungen festzulegen.
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Bei Konflikten zwischen Vermietern und Mietern stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen bei Mietmängeln, Mieterhöhungen, Kündigungen und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen und suchen nach fairen Lösungen. Dies umfasst zudem auch die Vertretung in Räumungsstreitigkeiten, die Beratung zu Betriebskostenabrechnungen, die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie das Feld der Mieterhöhungen.
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Wir beraten Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Einzeleigentümer zu Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Die besonderen Problemstellungen des Wohneigentumsrecht sind ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Gerade die auf Dauer angelegte Einbindung in Wohnungseigentumsgemeinschaften ist für uns Herausforderung, schon vorbeugend auf korrekte Beschlussfassungen hinzuwirken, indem im Vorfeld die Prüfung der Jahresabrechnungen erfolgt und Sie auf anstehende Eigentümerversammlungen vorbereitet werden.
Daher vertreten wir Sie auch in Beschlussanfechtungsverfahren, in Angelegenheiten der Entziehung des Wohnungseigentums sowie allen mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden sonstigen Angelegenheiten. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Beschlüssen, der Regelung von Nutzungsrechten und der Lösung von Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.
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Zu unseren Leistungen im außergerichtlichen Feld gehören die Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, die Optimierung bestehender Verträge durch Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Rechtslagen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, klare und rechtssichere Vertragsbedingungen festzulegen.
Wir unterstützen Sie zudem bei der Vorbereitung von Räumungsangelegenheiten, der Erstellung ordnungsgemäßer Betriebskostenabrechnungen, der Beitreibung und Abwehr von Forderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis, der Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und rechtlichen Fragen zur Anpassung des Mietzinses gemäß den aktuellen Markbedingungen. Das umfasst insbesondere die Prüfung von vertraglichen Wertsicherungsklauseln etc.
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Unser Beratungsportfolio beinhaltet auch die Begleitung und Beratung zu Rechten und Pflichten in Bezug auf Mängelanzeigen sowie Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsverpflichtungen.
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Wir führen für Sie notwendige gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wobei wir niemals die relevanten obergerichtlichen Entscheidungen, die das gewerbliche Mietrecht erheblich beeinflussen, aus dem Blick verlieren. Das umfasst die Vertretung Ihre Interessen bei Mietmängeln, Mieterhöhungen, Kündigungen und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen, wie aber auch die Vertretung in Räumungsstreitigkeiten, die Beratung zu Betriebskostenabrechnungen, die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie das Feld der Mieterhöhungen.
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Als gewerblicher Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften können Sie beim Abschluss von Verwalterverträgen, bei der Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern, bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, bei der Vorbereitung ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen sowie bei Angelegenheiten der Entziehung von Wohnungseigentumsrecht auf unser Wissen und unsere Erfahrungen zurückgreifen.
Anwälte mit dieser Kompetenz:
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