Familienrecht

Unser erfahrenes Team Familienrecht, fachanwaltschaftlich besetzt, bietet Ihnen kompetente Unterstützung in der oftmals schwierigen Situation der Trennung und Scheidung, sei es, dass Sie sich in eine streitige Auseinandersetzung begeben müssen oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu verhandeln und vertraglich zu gestalten ist. Wir verstehen, dass familiäre Angelegenheiten oft mit emotionalen Herausforderungen und rechtlichen Komplexitäten verbunden sind. Bei unserer Kanzlei finden Sie einfühlsame und erfahrene Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, Sie in allen Fragen des Familienrechts zu unterstützen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende, an der Komplexität der familienrechtlichen Auseinandersetzung ausgerichtete Begleitung, so dass nicht nur die originären Bereiche wie bspw. der Scheidung, des Sorge- und Umgangsrechtes, des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, der güterrechtlichen Auseinandersetzung, oder des Versorgungsausgleiches abgedeckt sind, sondern ebenso die maßgeblichen Bezüge zum Steuerrecht, zum Immobilienrecht, zum Erbrecht oder zum allgemeinen Zivilrecht.

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Unser engagiertes Team bietet daher eine umfassende Palette an Dienstleistungen im Familienrecht, darunter:

01.

Scheidung und Trennung:

Wir stehen Ihnen bei der rechtlichen Abwicklung ihrer Scheidung oder Trennung zur Seite und vertreten Ihre Interessen in allen hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, einschließlich der Klärung von Versorgungsausgleichsansprüchen, Zugewinnausgleichsansprüchen oder auch Hausratsteilungsansprüchen.

02.

Ehegatten- und Kindesunterhalt:

Wir setzen für Sie bestehende Ehegatten- und Kindesunterhaltsansprüche durch, aber wehren für Sie auch unberechtigte Ansprüche ab.

03.

Sorgerecht und Umgangsrecht:

Wir stehen Ihnen in Fragen des elterlichen Sorgerechts zur Seite und helfen Ihnen, bestmögliche Vereinbarungen für den Umgang mit ihren Kindern zu erreichen und vertreten sie vor Gericht, wenn nötig.

04.

Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen:

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, um ihre Rechte und Interessen zu schützen, aber auch, um mit Ihnen konstruktive Lösungen für individuelle Situationen und Bedürfnisse zu erarbeiten.

05.

Gewaltschutz und Schutz vor häuslicher Gewalt:

Wir bieten Unterstützung und rechtliche Vertretung für Opfer häuslicher Gewalt und jeglicher gewalttätiger Übergriffe und helfen Ihnen dabei, Schutzanordnungen zu erhalten und sichere Lösungen zu finden.

Die zusätzliche Ausbildung einer unserer im Familienrecht tätigen Rechtsanwältinnen auch als Mediatorin bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, in Konfliktsituationen alternative Wege zu gehen und unter Meidung gerichtlicher Auseinandersetzungen in einem Mediationsverfahren familienrechtliche Probleme zu lösen.

Unser Anliegen ist es aber auch, durch vorsorgende Beratung und Vertragsgestaltung den Streitfall möglichst zu vermeiden. Hierzu gehören nicht nur der Ehevertrag vor der Eheschließung einschließlich Erbfolgeregelungen, sondern ebenso die vertragliche Gestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und die Modifizierung bestehender Eheverträge.

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