Das Bau- und Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit Bauprojekten und den Tätigkeiten von Architekten und Ingenieuren stehen. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und anderen am Bau Beteiligten. Zu den zentralen Themen gehören Bauverträge, Haftungsfragen, Vergütungsregelungen und die Einhaltung von Bauvorschriften.
Den hohen Anforderungen auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, welches seit jeher zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört, gerecht zu werden, gelingt nur über ein spezialisiertes Team, welches durch stete praxisorientierte Fort- und Weiterbildung auf der Höhe der Zeit bleibt.
Genau dies ist oberstes Gebot unseres personell und qualitativ stark besetzten Teams Bau- und Architektenrecht.
Wir beraten und vertreten Sie als Bauträger, Generalunternehmer und Projektentwickler ebenso wie als Projektsteuerer, Ingenieur und Architekt in allen mir Ihrer Tätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören die Überprüfung, Erstellung und das Verhandeln von Bauträgerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen, von Ingenieur- und Architektenverträgen sowie Projektsteuerungsverträgen. Ebenso wesentlicher Bestandteil ist die Mitwirkung bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, das sogenannte Baustellenmanagement. In Schieds- und Gerichtsverfahren zwecks Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen verbürgen wir uns für höchsten Einsatz.
Wir vertreten Sie daneben auch als private Bauherrn und übernehmen für Sie das Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Bauträgerverträgen, Verträgen mit Bauunternehmern und Architekten. Uns ist wichtig, mangelhafte, unvollständige oder verzögerte Bauleistungen schon im Vorfeld abzuwenden und vorausschauend für Sie zu agieren.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen um Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr von Werklohnansprüchen arbeiten wir eng mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen zusammen, um in Ergänzung der rechtlichen Kompetenz die für die erfolgreiche Interessenvertretung gesicherte Tatsachengrundlage zu schaffen.
Dass wir Sie auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, sei es bei der Vorbereitung und Aufstellung von Erschließungsplänen, beim Angriff gegen Bebauungspläne, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Bauvorbescheiden und Baugenehmigungen vertreten, entspricht dem Selbstverständnis unseres Teams.
Unsere Schwerpunkte und Dienstleistungen im Bau- und Architektenrechts sind zusammengefasst folgende:
01.
Wir unterstützen Bauherren und Bauunternehmer bei der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen, um rechtliche Sicherheit und klare Verhältnisse zu schaffen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte wie Leistungsbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten und Fristen.
02.
Wir beraten bei allen Fragen rund um den Bauablauf, von der Bauplanung über die Bauausführung bis hin zur Abnahme. Bei Baumängeln unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und vertreten Sie in Streitigkeiten.
03.
Wir begleiten Sie bei der Einholung von Baugenehmigungen und beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.
04.
Wir unterstützen bei der Abwicklung und Durchsetzung von Nachträgen und Zusatzleistungen im Bauprozess.
01.
Wir beraten Architekten und Bauherren bei der Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen und der Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
02.
Wir klären Haftungsfragen und unterstützen Architekten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen. Zudem beraten wir zu Fragen der Berufshaftpflichtversicherung.
03.
Wir beraten zu den rechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten von Architekten in der Projektsteuerung und Bauleitung.
01.
Wir bieten maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen.
02.
Wir vertreten Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Gerichten und Schiedsgerichten.
03.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Baumängeln und Nachträgen.
04.
Wir begleiten Sie bei der Einholung von Baugenehmigungen und beraten zu den Anforderungen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.
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