Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Ausführung von Gesetzen durch den Staat. Das Verwaltungsrecht bestimmt, inwieweit die Behörde dabei in die Rechte des Bürgers eingreifen darf und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Jeder Bürger kommt daher tagtäglich mit Trägern der öffentlichen Verwaltung sowie den Vorschriften des Verwaltungsrechts in Berührung.
Ob als Bauherr, Tierhalter, Grundstückseigentümer oder Autofahrer, in nahezu jedem Lebensbereich prägen öffentlich-rechtliche Vorschriften das Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie mittelbar auch der Bürger untereinander.
So sieht sich der Bürger oftmals behördlichen Entscheidungen in Form von Genehmigungen, Bescheiden, Geldbußen etc. ausgesetzt, die aufgrund der hohen Regelungsdichte des deutschen Verwaltungsrechtes mitunter rechtlich kompliziert und unverständlich sind. Hinzukommt, dass die Verwaltung gegenüber dem Bürger vielfach befugt ist, die von ihr gefassten Entscheidungen selbst zu vollstrecken, ohne dass es hierzu einer vorherigen gerichtlichen Entscheidung und damit Überprüfung der Rechtmäßigkeit bedarf.
Insbesondere ist auf die oftmals kurzen Rechtsmittelfristen, nach deren Ablauf eine Aufhebung der behördlichen Entscheidung in den meisten Fällen nicht mehr möglich ist, hinzuweisen. In vielen Fällen ist daher ein schnelles proaktives Handeln des Bürgers gefragt, um seine Rechte gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Hierzu bedarf es einer detaillierten Kenntnis sowohl der verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften als auch der behördeninternen Strukturen und Vorgehensweisen.
Auch als Unternehmer haben Sie verwaltungsrechtliche Vorgaben bei Beginn, während des laufenden Betriebes sowie bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit zu beachten.
Bei Nichtbeachtung der verschiedenen Genehmigungserfordernisse oder Informations- und Anzeigepflichten drohen oftmals empfindliche Sanktionen und Bußgelder. Besondere Bedeutung erlangt das Verwaltungsrecht für Sie als Unternehmer auch im Bereich des Subventionsrechtes, wenn es etwa im Vergleich mit Wettbewerbern darum geht, dass staatliche Fördermaßnahmen den Wettbewerb nicht verzerren, oder sicherzustellen, dass Voraussetzungen für Förderungen eingehalten werden, sodass gewährte Förderungen nicht in der Zukunft wieder zurück genommen werden können.
In vielen Fällen ist auch hier ein schnelles proaktives Handeln gefragt, um seine Rechte gegenüber der Verwaltung durchzusetzen oder ungerechtfertigte Sanktionen abzuwehren. Hierzu bedarf es einer detaillierten Kenntnis sowohl der verwaltungsrechtlichen Vorschriften als auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Unsere Beratung zielt dabei darauf ab, durch präventive Maßnahmen ein Einschreiten der Behörde bereits zu vermeiden. Sollte die Behörde indes bereits tätig geworden sein, so vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch in behördlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
01.
Öffentliches Baurecht
02.
Polizei- und Ordnungsrecht
03.
Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht
04.
Subventionsrecht
05.
Denkmalschutz
06.
Abgabenrecht
07.
Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder
08.
Kommunalrecht
09.
Umwelt- und Immissionsschutzrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte verstehen wir die Komplexität und die vielfältigen Herausforderungen des Verwaltungsrechts und bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren und Ihre Rechte gegenüber Behörden zu wahren.
01.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Verwaltungsverfahren, sei es im Bereich des Baurechts, des Umweltrechts, des Gewerberechts oder anderer Rechtsgebiete. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte und Pflichten im Verwaltungsverfahren zu verstehen und bereits gegenüber den jeweils handelnden Behörden angemessen zu reagieren.
02.
Wenn Sie mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden sind, überprüfen wir die Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie bei der Einlegung von Klagen oder sonstigen Rechtsbehelfen gegen den Verwaltungsakt. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen vor den Verwaltungsgerichten und setzen sich für eine rechtskonforme Entscheidung ein.
03.
Wir vertreten Sie kompetent und engagiert in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sei es im Rahmen von Klagen gegen Verwaltungsakte, Streitigkeiten um Baugenehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen oder anderen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Unsere Anwälte setzen sich zum Zwecke des Auffindens sachgerechter Lösungen für Ihre Interessen ein.
04.
Wir bieten auch Behörden und öffentlichen Einrichtungen umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Verwaltungsrechts an. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Rechtsgestaltung, der Auslegung von Gesetzen und Verordnungen und der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Aufgaben und Befugnisse.
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