Vereinsrecht

Als engagierte Anwälte verstehen wir die Bedeutung von Vereinen für die Gemeinschaft und bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Vereinstätigkeit rechtlich abzusichern und zu optimieren. Wir setzen uns engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein, um das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

Ein Verein gibt die Möglichkeit, gemeinschaftliche Interessen zu pflegen und zusammen mit anderen einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt hierzu nur einen groben Rahmen vor. Dieser Rahmen wird unter anderem durch die Vereinssatzung ausgefüllt. Hierbei gilt es vieles zu beachten. Wer also einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, kommt um eine fachgerechte Beratung nicht umher. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

Ob Verein oder Verband, Vereinsmitglied, Vorstand oder Funktionär – unser Beratungsangebot umfasst das gesamte Spektrum vereinsrechtlicher Themen. Spezialisten aus den unterschiedlichen Kompetenzfeldern unserer Kanzlei unterstützen bei Bedarf die vereinsrechtliche Beratung, so dass wir auf diesem Wege eine kompetente Betreuung auch in interdisziplinären Fragestellungen sicherstellen.

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Unsere Leistungen im Bereich Vereinsrecht umfassen:

01.

Gründung, Zusammenschlüsse und Satzungsgestaltung:

Wir unterstützen Sie bei der Gründung eines Vereins und der Gestaltung einer rechtssicheren Satzung, wie aber auch bei der Vereinsauflösung oder Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Fusion). Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, die notwendigen Formalitäten zu erfüllen, die Satzung individuell anzupassen und alle rechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

02.

Vereinsorganisation und Mitgliederverwaltung:

Wir beraten Sie umfassend zu Fragen der Vereinsorganisation, Mitgliederverwaltung und internen Strukturierung und begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, klare Regelungen für die Mitgliedschaft, die Organe des Vereins und die Entscheidungsprozesse festzulegen.

03.

Haftungsfragen und Versicherungsschutz:

Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Haftungsfragen und der Absicherung Ihres Vereins durch geeignete Versicherungen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Haftungsrisiken zu identifizieren und angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Ihren Verein vor rechtlichen Risiken zu schützen.

04.

Vereinsrechtliche Streitigkeiten:

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, insbesondere in Fragen von Vereinsausschlüssen oder der Durchsetzung von Mitgliederrechten. Wir vertreten Ihre Interessen in rechtlichen Auseinandersetzungen und suchen nach fairen Lösungen, um Konflikte zu lösen und den Fortbestand Ihres Vereins zu sichern.

Anwälte mit dieser Kompetenz:

Dr. Raphael Arndt Dr. Raphael Arndt

Dr. Raphael Arndt

Rechtsanwalt • Associate

  • Compliance
  • Gesellschaftsrecht
  • M & A (Mergers & Acquisitions)
  • Stiftungsrecht
  • Vereinsrecht
Sebastian Mesek Sebastian Mesek

Sebastian Mesek

Rechtsanwalt • Partner

  • Bank- und Kapitalmarkt­recht
  • Datenschutzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • M & A (Mergers & Acquisitions)
  • Vereinsrecht

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