Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen für die Gründung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen. Stiftungen sind rechtlich selbstständige Institutionen, die mit einem eigenen Vermögen ausgestattet sind und dauerhaft einem bestimmten Zweck dienen sollen. Sowohl in historischer Perspektive wie auch heute ist die Stiftung in erster Linie ein rechtliches Gestaltungsinstrument eines nachhaltigen, bürgerschaftlichen Engagements für das Wohl der Allgemeinheit.

Hierbei bietet die Stiftung als Rechtsform Gewähr für die dauerhafte und nachhaltige Förderung eines bestimmten, häufig gemeinnützigen, kirchlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder sozialen Zwecks. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stiftung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den einzelnen Stiftungsgesetzen der Länder. Ergänzt wird dieser gesetzliche Rahmen durch die individuelle Satzung einer Stiftung.

Das Stiftungsrecht ist damit eine äußerst komplexe Materie, eine fachgerechte Beratung ist unumgänglich. Hierfür stehen wir gerne zur Seite und beraten Sie umfassend. So helfen wir Ihnen bei der Stiftungsgründung und begleiten Sie bei allen laufenden administrativen Schritten. Eine nicht zu vernachlässigende Funktion der Stiftung ist zudem ihr Einsatz im Rahmen der Gestaltung einer auf Erhaltung ausgerichteten Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Neben solch einer Vermögenssicherung können zugleich Familienangehörige des Stifters, etwa durch regelmäßige Ausschüttungen, finanziell versorgt werden.

Auf diese Weise kann der Erhalt eines Unternehmens, bei wirtschaftlicher Absicherung der Familie, über Generationen hinweg gewährleistet werden. Hierbei sind neben dem reinen Stiftungsrecht auch Aspekte des Gesellschafts-, des Arbeits-, Steuer- sowie Erbrechts zu berücksichtigen. Auch insofern unterstützen wir Sie gerne bei all Ihren Überlegungen und Plänen.

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Unsere Schwerpunkte im Stiftungsrecht sind folgende:

01.

Stiftungsgründung:

Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung einer Stiftung. Dazu gehören die Wahl der geeigneten Rechtsform, die Erstellung der Satzung, die Beantragung der Anerkennung als gemeinnützige Stiftung und die Registrierung bei den zuständigen Behörden.

02.

Stiftungsverwaltung und -organisation:

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Verwaltung Ihrer Stiftung. Dies umfasst die Beratung zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Stiftungsvorstände, die Erstellung von Geschäftsordnungen und die Unterstützung bei der Vermögensverwaltung.

03.

Gemeinnützigkeitsrecht:

Wir beraten Sie zu den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und unterstützen Sie bei der Sicherstellung und Überprüfung der Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung. Dazu gehört auch die Beratung zu steuerlichen Vorteilen und die Kommunikation mit den Finanzbehörden.

04.

Stiftungsaufsicht:

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.

05.

Umwandlung und Auflösung von Stiftungen:

Wir beraten Sie bei der Umwandlung, Zusammenlegung oder Auflösung von Stiftungen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Durchführung dieser Prozesse.

Anwälte mit dieser Kompetenz:

Dr. Raphael Arndt Dr. Raphael Arndt

Dr. Raphael Arndt

Rechtsanwalt • Associate

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  • Gesellschaftsrecht
  • M & A (Mergers & Acquisitions)
  • Stiftungsrecht
  • Vereinsrecht

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