Wir verstehen die Herausforderungen, die mit finanziellen Schwierigkeiten und Insolvenzverfahren einhergehen, und bieten Ihnen kompetente Hilfe in diesem Bereich an. Unser Leistungsspektrum umfasst die klassische Insolvenzberatung, die darauf abzielt, Sie bei der Stellung eines Insolvenzantrages zu begleiten und zu unterstützen. Auch erkennen wir Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter und analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Chancen im Falle einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter bestehen und wie Haftungsrisiken minimiert oder im Idealfall ganz vermieden werden können. Dies gilt insbesondere für etwaige Insolvenzanfechtungsansprüche oder die Inanspruchnahme von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei verspäteter Insolvenzantragsstellung.
01.
Die umfassende Beratung von Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten im Insolvenzfall (Insolvenzberatung). Unsere Experten analysieren Ihre finanzielle Situation und entwickeln maßgeschneiderte Handlungskonzepte.
02.
Die Prüfung Ihrer individuellen Situation und Ermittlung, ob Ansprüche gegen Sie bestehen (Prüfung von Haftungsrisiken). Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Maßnahmen auf, um Haftungsrisiken zu minimieren.
03.
Die Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen, mit denen Sie konfrontiert werden (Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung). Wir entwickeln eine strategische Verteidigungslinie und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
04.
Die Beratung und Vertretung von Gläubigern im Rahmen der Insolvenz ihrer Schuldner (Durchsetzung von Gläubigeransprüchen). Wir melden für Sie Ihre Insolvenzforderungen an und machen für Sie insolvenzspezifische Ansprüche wie bspw. Aussonderungs- und sonstige Sicherungsrechte geltend.
05.
Die Durchsetzung von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern (Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche). Wir machen für Sie als Insolvenzverwalter außergerichtlich und gerichtlich Insolvenzanfechtungsansprüche und Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern geltend.
Anwälte mit dieser Kompetenz:
Wie können wir Ihnen helfen? Sie möchten schnell und einfach Kontakt mit uns aufnehmen? Dann sind Sie hier genau richtig: Kontaktieren Sie uns unkompliziert über unser Kontaktformular.