Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Übertragung von Vermögenswerten und Rechten einer Person nach ihrem Tod regelt. Es bestimmt, wer nach dem Tod einer Person (Erblasser) Erbe wird und in welchem Umfang. Das Erbrecht umfasst daher Regelungen zur Erbfolge, zur Testamentsgestaltung, zur Pflichtteilsberechtigung und zur Abwicklung des Nachlasses.
Die grundlegenden Prinzipien des Erbrechts variieren je nach Rechtssystem und können gesetzlich oder testamentarisch festgelegt sein.
01.
Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die festlegt, welche Personen Erben werden und in welchem Verhältnis sie erben. Die gesetzliche Erbfolge variiert je nach Rechtssystem und kann Verwandte wie Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister umfassen.
02.
Der Erblasser kann durch ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen seine eigenen Erbregelungen treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, Erben zu bestimmen, Vermächtnisse zu hinterlassen und besondere Anordnungen für die Nachlassabwicklung zu treffen.
03.
In vielen Rechtssystemen haben enge Verwandte (in der Regel Kinder, Ehegatten und ggfls. Eltern) Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Das Pflichtteilsrecht dient dem Schutz der Angehörigen vor Enterbung und ermöglicht es diesen, einen Mindestanteil am Nachlass zu beanspruchen.
04.
Nach dem Tod des Erblassers müssen die Erben den Nachlass verwalten und abwickeln. Dies umfasst die Inventarisierung der Vermögenswerte, die Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers und die Verteilung des Vermögens an die Erben gemäß den erbrechtlichen Regelungen.
Das Erbrecht ist von großer praktischer Bedeutung für Familien, Erbengemeinschaften und Testamentsvollstrecker. Es hilft dabei, den Übergang von Vermögenswerten und Rechten nach dem Tod einer Person ordnungsgemäß zu regeln und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
Als erfahrene Rechtsanwälte verstehen wir die Sensibilität und Komplexität von Nachlassangelegenheiten und bieten Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihren Nachlass zu planen, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren. Unser Team Erbrecht, das sich diese äußerst komplexe Materie zu Eigen gemacht hat, bietet Ihnen eine an Ihren Interessen ausgerichtete und vorausschauende Beratung und Begleitung.
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Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und der Planung Ihrer Erbfolge. Wir gestalten mit Ihnen die testamentarische oder erbvertragliche Verwirklichung Ihrer Anliegen. Dass hierbei Einflüsse aus Rechtsgebieten außerhalb des Erbrechtes, wie beispielsweise aus dem Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht, von erheblicher Bedeutung sind, ist kein Geheimnis. Daher auch hat unser spezialisiertes Team nicht nur die gesetzlichen Erbrechtsvorschriften im Blick, sondern auch die maßgeblichen Bezüge zu anderen Rechtsbereichen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Vermögenswerte optimal zu verteilen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
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Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Erbrechts, einschließlich der gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, Testamentsauslegung und Erbauseinandersetzung. In gleicher Weise wie bei der vorsorgenden und vorbeugenden Planung und Gestaltung für den Erbfall stehen wir Ihnen bei Eintritt eines Erbfalls zur Seite, um Sie in einer solchen oftmals durch die emotionale Betroffenheit geprägten Situation, die von einer großen Unsicherheit und einer Vielzahl von Fragen geprägt ist, zu entlasten. Das Erkennen und Durchsetzen bestehender Rechte und Ansprüche, die Auslegung letztwilliger Verfügungen und deren Anfechtung, die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen übernehmen wir für Sie sowohl in der außergerichtlichen Tätigkeit als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Gerade im Pflichtteilsrecht, mit dem das Gesetz Kindern, Ehegatten und ggfls. Eltern eine Mindestteilhabe am Nachlass gewährt, gilt es die Vielzahl von Auskunftsrechten über Wertermittlungsansprüche gekonnt durchzusetzen, um die Grundlage für die Ermittlung und erfolgreiche Geltendmachung des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zu schaffen. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen vor Gericht und setzen sich für eine gerechte Lösung im Erbfall ein.
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Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Nachlasses und der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Wir stehen auch bei allen Fragen im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, von Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung bis zur endgültigen Erbauseinandersetzung, z.B. durch vorbereitende Maßnahmen wie eine Teilungsversteigerung einer Nachlassimmobilie etc. zur Seite. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, alle rechtlichen Formalitäten zu erfüllen, Schulden zu begleichen, Vermögenswerte zu verteilen und Streitigkeiten unter den Erben zu lösen.
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Bei erbrechtlichen Streitigkeiten stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und suchen nach fairen Lösungen, um Konflikte zu lösen und Ihre Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter durchzusetzen.
Das Vertrauen in unsere Kompetenz und Integrität zeigt sich in uns immer wieder angetragenen Testamentsvollstreckungen.
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