Unser über Fachanwaltschaften qualifiziertes Team Arbeitsrecht bietet Ihnen eine umfassende und interdisziplinäre Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie können von uns die Erarbeitung fundierter praxisgerechter Lösungen bei zukunftsgerichteten Vertragsgestaltungen erwarten, ebenso wie eine kompetente Partnerschaft bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen der Betriebsparteien und Arbeitsvertragsparteien.
In unserer Kernkompetenz Arbeitsrecht haben wir langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Unternehmern, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Vorständen wie auch von Beamten.
Unserem Mandantenstamm gehören u.a. eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen an, die ihre Wurzeln in der Region haben, aber auch überregional und international, zum Beispiel mit Niederlassungen im europäischen Raum und in den USA, tätig sind. In Erweiterung unserer Kompetenz erfasst unsere Beratung daher auch das europäische und US-amerikanische Personalrecht unter Einschluss der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen nach dem Recht des jeweiligen Landes.
01.
Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, wir prüfen die Rechtmäßigkeit und vertreten Ihre Interessen. Das umfasst auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen. In kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen sowie auch kollektivarbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie im Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
02.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, um rechtliche Sicherheit und klare Verhältnisse zu schaffen. Dies umfasst die Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen wie aber auch von Geschäftsführerverträgen. Wir beraten Sie ferner bei der Gestaltung, Aktualisierung und Ergänzung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
03.
Wir beraten Sie zu Themen wie Überstunden, Teilzeitregelungen, Vergütung und Urlaubsansprüchen. Daneben unterstützen wir auch bei der Vertretung zu Abmahnungen, bei Versetzungen, Änderungen der Arbeitsbedingungen, zu Eingruppierungs- und Vergütungsstreitigkeiten, auch im öffentlichen Recht. Das betrifft z.B. Ansprüche auf Sonderzahlungen, variable Vergütungsansprüche wie Boni nach Zielvereinbarung, Entgeltfortzahlung aber auch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Beratung bei Diskriminierungs- und Mobbingproblemen, Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder des Arbeits- und des Datenschutzes. Das beinhaltet ebenso Fragestellungen zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz und Elternzeit.
04.
Wir verfügen über langjährige Expertise im kirchlichen Arbeitsrecht durch Beratung und Vertretung kirchlicher und diakonischer Mandanten im Bergischen Land. Dazu gehören die rechtliche Beratung und Begleitung zu individualrechtlichen Fragestellungen im Bereich des BAT-KF sowie zu kollektivrechtlichen Fragen des MVG.EKD im Verhältnis zur Mitarbeitervertretung bis hin zur Vertretung vor dem Kirchengerichtshof.
05.
Wir begleiten Sie im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts im Rahmen Ihrer Beziehungen als Arbeitgeber zu Gewerkschaften und Betriebsräten und als Betriebsrat zu betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und anderen Mitbestimmungsangelegenheiten, in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren und bei der Konzeption und Durchführung von personellen Maßnahmen.
06.
Wir unterstützen Sie bei Ihren unternehmerischen Plänen, bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensumwandlungen, Unternehmensverkauf, Outsourcing und Betriebsübergang.
07.
Bei arbeitsrechtlichen Konflikten bieten wir zudem Mediation und alternative Konfliktlösungsverfahren an, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
08.
Unsere Leistung für Sie runden wir ab durch das Angebot interner Schulungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen, um Sie mit neu auftretenden rechtlichen Problemen und aktuellen Rechtsvorschriften vertraut zu machen.
Anwälte mit dieser Kompetenz:
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