Donnerstag, 02.04.2020

Finanzielle Hilfen für Unternehmen und Unternehmer zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise – ein Überblick

Ein Beitrag von Sonja Ruland
 
Bund und Länder haben eine Reihe verschiedener finanzieller Hilfen für Unternehmer und Unternehmen beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern und so gering wie möglich zu halten. Diese Hilfen sind vielgestaltig. So gibt es neben gesetzlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Steuerlast, wie etwa der Stundung von Einkommens- und Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020, kurzfristige Zuschüsse (auch Soforthilfen genannt), die größtenteils nicht zurück zu zahlen sind, sowie geförderte Darlehen. Dieser Beitrag gibt im Anschluss an den Überblick über gesetzlichen Neuerungen im Beitrag vom 31.03.2020 einen kurzen Überblick über die wesentlichen Merkmale und Voraussetzungen für die Beantragung solcher Hilfen.
 
Was gilt es zu beachten?
 
Für den überwiegenden Teil der Darlehen im Rahmen der Corona-Krise ist eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausbank des Unternehmens unerlässlich, da etwaige Hilfen häufig über den jeweiligen Finanzierungspartner zu beantragen sind. Ebenfalls ist sämtlichen geförderten Darlehen gemein, dass diese nicht zinslos sind. Häufig werden zudem von den Hausbanken Sicherheiten gefordert, die zusätzliche Kosten verursachen können. Die staatliche Förderung führt indes dazu, dass die Hausbank dem jeweiligen Unternehmen im Vergleich zu nicht geförderten Darlehen verbesserte Konditionen anbieten kann.  Der Zugang zu bzw. die jeweiligen Bedingungen und Konditionen von bereits vorhandenen Kreditmöglichkeiten sind vielfach gelockert worden.
 
Welche Hilfen und Unterstützungen gibt es?
 
Im Folgenden werden ausgewählte Darlehen und Unterstützungen für Finanzierungen kurz vorgestellt.
 
I.          Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Unternehmerkredit (Kredit 037)
 
Dieser auch als „KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel“ bezeichnete Kredit ermöglicht den Zugang zu einem Kreditbetrag von bis zu € 1 Mrd. pro Unternehmen (oder Gruppe). Voraussetzung ist, dass das jeweilige Unternehmen mindestens 5 Jahre am Markt aktiv und bis zum 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten gewesen ist. Für den Unternehmerkredit übernimmt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 90% und für Unternehmen, die oberhalb der Grenze der KMU liegen, 80% des Kreditausfallrisikos. Das übrige Risiko trägt die jeweilige Hausbank bzw. der Finanzierungspartner. Dies ändert jedoch nichts daran, dass das jeweilige Unternehmen als Kreditnehmer für 100% der Rückzahlung haftet. Der Zugang zu dem Kredit ist dadurch erleichtert, dass bei Kreditbeträgen bis zu € 3 Mio. auf eine eigene Risikoprüfung durch die KfW verzichtet wird.
 
Diese Kredite sollen Investitionen fördern, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Ferner können Betriebsmittel (zur Gewährleistung des laufenden Betriebes), Warenlager oder auch der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen, einer Förderung unterliegen.
Ausgeschlossen sind demgegenüber z. B. Förderungen für Baumaßnahmen für betreutes Wohnen, Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte, wie etwa der Erwerb eigener Unternehmensanteile.
 
Der Kredit ist durch das jeweilige Unternehmen über einen Finanzierungspartner (Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank), etwa die Hausbank zu beantragen. Mit dem Finanzierungspartner sind dann auch Art und Höhe der Sicherheiten abzustimmen.
 
Weitere Informationen und Einzelheiten zu diesem Kredit, wie etwa Konditionen oder auch Formulare, können dem Internetauftritt der KfW entnommen werden:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
 
Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, stellt die KfW den ERP-Gründerkredit-Universell zur Verfügung. Weitegehende Informationen zu diesem Kredit können ebenfalls dem Internetauftritt der KfW entnommen werden: 
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gründen-Erweitern/Förderprodukte/ERP-Gründerkredit-Universell-(073_074_075_076)/
 
II.        KfW – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
 
Für mittelständische und große Unternehmen, die durch die Corona-Krise bedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, bietet die KfW Direktbeteiligungen für Konsortialfinanzierungen für Finanzierungen ab € 25 Mio. an, wobei die KfW bis zu 80% des Risikos übernimmt, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Dies dient Investitionen und der Beschaffung von Betriebsmitteln in Deutschland auch von ausländischen Unternehmen, sofern sie ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten.
 
Weitergehende Informationen zu dieser Finanzierungshilfe können ebenfalls der Internetseite der KfW entnommen werden  (www.kfw.de)

III.       NRW.BANK
 
Auch in NRW gibt es, bedingt durch die Corona-Krise, finanzielle Hilfen für Unternehmen, wobei an dieser Stelle die „Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige“ außer Betracht bleiben soll.
 
Anträge bei der NRW.BANK sind ebenfalls über die eigene Hausbank zu stellen. Es handelt sich größtenteils um bereits bestehende Kreditprogramme, die zum erleichterten Zugang modifiziert worden sind.
 
Erwähnenswert ist insbesondere der NRW.BANK.Universalkredit für Gründer, Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 500 Mio.. Er dient der Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen. Im Zuge der Corona-Krise ist die Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank modifiziert worden. Neben der bestehenden 50%igen gibt es nunmehr auch eine 80%ige Risikoübernahme. Zudem sind ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt worden.
 
Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites von der NRW.BANK ist unter anderen, dass die zu finanzierende Maßnahme einen positiven NRW-Effekt haben muss, wobei auch Investitionen im Ausland gefördert werden. Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
 
Weitere Informationen können dem Internetauftritt der NRW.BANK entnommen werden:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
 
 
IV.       Bürgschaftsbank NRW
 
Auch die Bürgschaftsbank NRW hat auf die Corona-Krise reagiert und den Zugang zu Bürgschaften erleichtert. So stellt sie nun eine Ausfallbürgschaft von bis zu T€ 2.500 zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken zur Verfügung. Die Anträge, die erneut ausschließlich über die Hausbanken zu stellen sind, werden beschleunigt bearbeitet und beschieden. So sollen Anträge für Kredite bis T€ 250 im Expressverfahren in 3 Tagen nach Antragseingang entschieden werden und Anträge für Kredite von bis zu T€ 500 innerhalb von 3 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen. Zudem wird nur ein hälftiges Bearbeitungsentgelt für Corona-bedingte Liquiditätsfinanzierungen berechnet und eine kostenlose Finanzierungsberatung angeboten.
 
Informationen für krisenbedingt betroffene Unternehmen sind auf der Internetseite der Bürgschaftsbank NRW zu finden:
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Buergschaftsbank-und-NRW.BANK-helfen-Unternehmen-bei-Finanzierungsbedarf-durch-die-Corona-Krise/
 
 
Die Seite der Bürgschaftsbank NRW verweist zudem auf den Link des „Finanzierungsportal für den Mittelstand“, welches ebenfalls Informationen für von Corona betroffene Unternehmen bereitstellt:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
 
 
Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen in diesen turbulenten Zeiten gerne beratend zur Seite. Sollten Sie also zu diesem oder anderen Themenkomplexen weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.