Dienstag, 04.02.2020

Entlastung von Kindern bei übergegangenem Anspruch auf Elternunterhalt auf das Sozialamt für Kosten des Pflegeheims

Unterhaltsanspruch bei Pflegeheimkosten
 
Sofern die Einkünfte und das Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, geht bei vorhandener Unterhaltsverpflichtung der Kinder der Unterhaltsanspruch der Eltern in Höhe der geleisteten Zahlungen für die Pflegeheimkosten auf das Sozialamt über.
 
Nach bisheriger Rechtslage war nach Abzug verschiedener Positionen bei dem Einkommen der Kinder, wie Wohnkosten, Kosten für besondere Belastungen, Sparraten usw. der Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Es war der hälftige Betrag, der über den Selbstbehalt hinausging, für den Elternunterhalt einzusetzen, sofern vom Sozialamt Leistungen als Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII übernommen werden.
 
Nach der Düsseldorfer Tabelle ab 2020 beträgt der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern monatlich 2.000,00 € zzgl. die Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens.
 
Deutliche Entlastung der Angehörigen durch Angehörigen-Entlastungsgesetz
 
Unterhaltsverpflichtete Kinder und natürlich auch Eltern, sind seit dem 01.01.2020 erst ab einem Jahreseinkommen von mehr 100.000,00 € zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe gezahlt werden. Hierdurch werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die im Pflegeheim leben und Eltern von Kindern mit einer Behinderung deutlich entlastet.
 
Weitere Entlastungen
 
In der Eingliederungshilfe, die ebenfalls reformiert wurde und zum 01.01.2020 in Kraft tritt, wird der Beitrag, den Eltern zu den Eingliederungshilfeleistungen ihrer volljährigen behinderten Kinder zu leisten haben, vollständig gestrichen.
 
Die ergänzende Teilhabeberatung (EUTB) bietet Betroffenen eine Beratung, womit eine deutliche Verbesserung für die berufliche Eingliederung einhergeht.
 
Menschen mit Behinderungen erhalten nunmehr auch im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen Leistungen der Grundsicherung.