Donnerstag, 09.04.2020

Bundesregierung beschließt Erweiterung der finanziellen Corona-Hilfen auch für den Mittelstand

Ein Beitrag von Sonja Ruland
 
Dieser Beitrag schließt an unseren Überblick über finanzielle Hilfen für Unternehmen zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise im Beitrag vom 02.04.2020 an und informiert über danach beschlossene Erweiterungen der finanziellen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen. Dieser Erweiterung bringt Sie auf den aktuellen Stand.
 
Bundesregierung schließt Lücke bei den Hilfen für Unternehmer – Schnellkredite für den Mittelstand
 
Die bisherigen und in dem Beitrag vom 02.04.20 dargestellten Sonderprogramme stießen auf großes Interesse bei Unternehmen. So wurden bis zum heutigen Tage (08.04.2020) nach Angaben der KfW bereits über 3.800 Anträge im Volumen von mehr als 11 Milliarden Euro gestellt.
 
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die Lücke geschlossen, die für kleine und mittlere Betriebe im zuvor beschlossenen Hilfsprogramm bestand und am 06.04.20 Ergänzungen der KfW-Hilfen beschlossen. Das neue Programm lautet „KfW-Schnellkredit 2020“.
 
Überblick über die Maßnahmen im Rahmen von KfW-Schnellkrediten
 
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind und im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Das Kreditvolumen des Sofortkredits beträgt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019, wobei für ein Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als 50 Mitarbeitern maximal € 800.000,00 gewährt werden sowie maximal € 500.000,00 für ein Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Ferner darf das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
 
Erleichterter und beschleunigter Zugang zu einem vergleichsweise teuren Kredit
 
Anders als den im Beitrag vom 02.04.20 dargestellten Hilfen erhält die Hausbank bei den neu beschlossenen Hilfen eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, welche wiederum durch eine Garantie des Bundes abgesichert wird, sodass eine Kreditrisikoprüfung weder durch die Hausbank noch durch die KfW durchgeführt wird. Dies soll zu einer schnellen Bewilligung der Kredite führen. Jedoch gilt für diese Kredite ein festgeschriebener Zinssatz von 3 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Bei den üblichen KfW-Krediten fällt demgegenüber regelmäßig ein Zinssatz von nur 1,5 % an. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, teilte indes insoweit laut Süddeutscher Zeitung mit, dass nach einer Stabilisierung eine Umschuldung in ein anderes KfW-Darlehen mit einem Zinssatz von 1,5 % möglich sein soll.
 
Sinnvolle, jedoch eventuell unzureichende Ergänzung?
 
Die Politik betonte in der Vergangenheit häufig zu Recht, dass der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sei. Angesichts der Corona-Krise schien eine Unterstützung eben des Mittelstandes jedoch bislang zu kurz gekommen zu sein, sodass die Einführung dieser Sofortkredite konsequent und notwendig war. Auch der erleichterte Zugang durch eine 100%-ige Haftungsübernahme durch die KfW und entsprechende Garantien durch den Bund sind begrüßenswert. Positiv zu bewerten ist auch, dass für diese Kredite keine Gesamtobergrenze der Kreditvolumina ausgerufen worden ist. Es wird sich jedoch zeigen müssen, ob die maximalen Obergrenzen der jeweiligen Kreditvolumina von € 500.000,00 bzw. € 800.000,00 ausreichend sind.
 
Auch zu diesem Themenkomplex stehen wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gerne beratend zur Seite.