Vereinsrecht

Ein Verein gibt die Möglichkeit, gemeinsame Interessen zu pflegen und zusammen mit anderen einen guten Zweck zu verfolgen. Das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt hierzu nur einen groben Rahmen vor. Dieser Rahmen wird unter anderem durch die Vereinssatzung ausgefüllt. Hierbei gilt es vieles zu beachten. Wer also einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, kommt um eine fachgerechte Beratung nicht umher. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

Ob Verein oder Verband, unser Beratungsangebot umfasst das gesamte Spektrum vereinsrechtlicher Themen. Spezialisten aus den unterschiedlichen Kompetenzfeldern unserer Kanzlei unterstützen bei Bedarf die vereinsrechtliche Beratung, so dass wir auf diesem Wege eine kompetente Betreuung auch in interdisziplinären Fragestellungen sicherstellen.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Vereinsgründung/-auflösung
  • Laufende Beratung
  • Erstellung von Vereinssatzungen und Ordnungen
  • Zusammenschluss von Vereinen (Verschmelzung, Spaltung, Fusion)
  • Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in Kapitalgesellschaften
  • Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen

Anwälte mit diesen Kompetenzen