Reorganisation und Sanierung

Die Reorganisation und Sanierung eines Unternehmens dient der Erhaltung geschaffener Vermögenswerte, der langfristigen Sicherung des Unternehmens und der vorhandenen Arbeitsplätze. Wir beraten und begleiten Sie, wenn aus einer Krise – insbesondere mangels Liquidität – eine bedrohliche Unternehmenskrise wird und akuter Handlungsbedarf besteht. Gemeinsamen mit den Beteiligten, insbesondere Geschäftsführern oder Vorständen, Gesellschaftern, Kreditinstituten und interessierten Investoren, erarbeiten wir Strategien zur Sanierung und Restrukturierung, damit eine Insolvenz vermieden werden kann. Sollte die Insolvenz des „alten Rechtsträgers“ undabwendbar sein, beraten wir auch – insbesondere Investoren – bei einer übertragenden Sanierung. Auch Gläubiger, insbesondere Lieferanten, Banken und andere Anspruchsberechtigte sind unserer kompetenten Unterstützung sowohl vor als auch im eröffneten Insolvenzverfahren gewiss.

Wir verstehen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und verfügen über die Kenntnisse, welche Schritte und Maßnahmen für die Bewältigung einer Krisensituation oder einer übertragenden Sanierung notwendig sind. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Sanierungskonzepte und begleiten deren Umsetzung. Dabei nutzen wir unsere über das Insolvenzrecht hinausgehenden Erfahrungen im Gesellschafts-, Arbeits- und Handelsrecht.

Da es uns wichtig ist, Sanierungs- und Restrukturierungsprozesse zügig, geräuschlos und nachhaltig umzusetzen, arbeiten wir in unserer Kanzlei nicht nur teamübergreifend mit unseren Kollegen zusammen, sondern gewährleisten strukturierte Prozesse durch eine enge Abstimmung mit den eingebundenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und auch Insolvenzverwaltern.

Anwälte mit diesen Kompetenzen