Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mit unserem Team Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen praxiserprobte Kompetenz im Bereich des gewerblichen Miet- und Pachtrechts und für die gewerbliche Verwaltung von Wohnungseigentum. Zu unseren Leistungen im außergerichtlichen Feld gehören die Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, die Optimierung bestehender Verträge durch Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Rechtslagen, die Vorbereitung von Räumungsangelegenheiten, die Erstellung ordnungsgemäßer Betriebskostenabrechnungen, die Beitreibung und Abwehr von Forderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis, die Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Wir führen ebenso für Sie notwendige gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wobei wir niemals die relevanten obergerichtlichen Entscheidungen, die das gewerbliche Mietrecht erheblich beeinflussen, aus dem Blick verlieren.

Als gewerblicher Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften können Sie beim Abschluss von Verwalterverträgen, bei der Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern, bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, bei der Vorbereitung ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen sowie bei Angelegenheiten der Entziehung von Wohnungseigentumsrecht auf unser Wissen und unsere Erfahrungen zurückgreifen.

Anwälte mit diesen Kompetenzen