Immobilienrecht

Das Immobilienrecht in all seinen Facetten unter Einschluss der Projektentwicklung gehört seit Jahrzehnten zur angestammten Kompetenz unserer Kanzlei und haben wir unsere Erfahrungen und unser Wissen in einem spezialisierten Team verdichtet.

In Ihrer Eigenschaft als Investor und Projektentwickler stehen wir Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten des Erwerbs von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Seite. Ebenso in allen Belangen angefangen von der Finanzierung eines neuen Projektes, über das Entwerfen und Verhandeln von Verträgen mit Architekten und ausführenden (General-)Unternehmern sowie die komplette Projektabwicklung hinaus bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Werkvertragsansprüchen.

Wir runden unser Angebot an Sie damit ab, unter Prüfung und Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Aspekte Sie bei der Weiterveräußerung von fertig entwickelten und errichteten Immobilienprojekten, beispielsweise auch an Immobilienfonds, zu begleiten.

Anwälte mit diesen Kompetenzen