Handelsrecht

Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Weitsicht und die Vertrautheit mit dem maßgeblichen rechtlichen Rahmen sind die Ansprüche, die das Handelsrecht an unser auf dieses Rechtsgebiet spezialisiertes Team stellt. Dies gilt nicht nur für den Handelskauf unter Beachtung von Abkommen zur Regulierung internationaler Geschäfte, sondern auch für die Begleitung von Unternehmen bei der Strukturierung von Vertriebssystemen.

Die Beratung und Vertretung durch unser Team erstreckt sich also nicht nur auf die Entwicklung und Ausgestaltung von Vertriebssystemen jedweder Art, sondern die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen beispielsweise aus Vertragshändlerverträgen und Franchise-Verträgen gehört genauso zwingend zu unserem Tätigkeitsbereich.

Die Erstellung, Optimierung und Aktualisierung von Handelsvertreterverträgen ist ebenso wesentlicher Bestandteil wie die Abwicklung wechselseitiger Ansprüche nach Beendigung eines solchen Vertragsverhältnisses.

In Anbetracht dessen, dass das Transport- und Logistikwesen über die Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen hat, widmen wir den hiermit verbundenen Rechtsproblemen unsere besondere Aufmerksamkeit und finden Sie bei uns eine klare Positionierung in der rechtlichen Beurteilung.

Anwälte mit diesen Kompetenzen