Rechte von Opfern sexueller Gewalt werden gestärkt

20.04.2011 | Von: Klaus Schrameyer

Das Kabinett hat am 23.03.2011 das „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs“ verabschiedet.

Damit soll als Konsequenz der bisherigen Arbeit des „Runden Tisches“ die Stellung des Opfers im Straf- und Ermittlungsverfahren wesentlich gestärkt werden.

Wesentliches Anliegen des Bundeskabinetts war, das Opfer so weit wie möglich zu schonen.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz soll dies wie folgt erreicht werden:

 

„1. Die mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen befassten Entscheidungsträger in der Strafjustiz sollen stärker für die Belange der minderjährigen Opfer sensibilisiert werden.

Da Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte nicht nur für Jugendkriminalität zuständig sind, sondern ebenfalls für Jugendschutzsachen, also beispielsweise für Verfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs, ist es wichtig, dass sie entsprechend ausgebildet sind. Der Entwurf fasst die Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, die grundsätzlich schon bestehen, klarer und verbindlicher: Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte sollen zukünftig ausdrücklich über Kenntnisse der Kriminologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Jugendpsychologie verfügen. Dies wird kindlichen und jugendlichen Opfern zugutekommen. Diese gesetzgeberische Maßnahme wird außerdem zu einem wirksameren Vorgehen gegen Jugendkriminalität beitragen.

 

2. Mehrfachvernehmungen sollen vermieden werden.

Schon heute kann die Videoaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung abgespielt werden und die erneute Vernehmung eines Opferzeugen entbehrlich machen.

Mit dem Gesetzesentwurf soll erreicht werden, dass die Gerichte von dieser Möglichkeit stärker als bisher Gebrauch machen.

Zugleich soll bei der Entscheidung, ob Anklage direkt beim Landgericht erhoben wird, noch mehr auf den Opferschutz geachtet werden.

Gegen Urteile des Landgerichts gibt es anders als beim Amtsgericht keine Berufungsinstanz, so dass schutzbedürftigen Zeugen mit einer Anklage direkt beim Landgericht eine weitere Tatsacheninstanz und eine erneute Befragung erspart bleiben.

 

3. Opfer sollen besser über ihre Rechte informiert und beraten werden.

Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten geworden sind, sollen in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen für sie kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können.

Opfer sollen außerdem nach einer Verurteilung des Täters mehr Informationen über die Strafvollstreckung erhalten können, also vor allem darüber, ob dem Verurteilten Urlaub oder Vollzugslockerungen gewährt werden.

 

4. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche soll verlängert werden.

In der Vergangenheit sind wegen der kurzen Verjährungsfrist von nur drei Jahren viele zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexueller Gewalt gegen die Täter oder gegen mitverantwortliche Dritte verjährt.

Um dies künftig zu vermeiden, soll die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert werden.“

 

(Entnommen: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 23.03.2011)


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