Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist von jeher zentrale Kompetenz unserer Kanzlei. Profundes Wissen und gestalterische Fertigkeiten vereinigen sich in unserem Team Gesellschaftsrecht, das bereits mit der Anzahl unserer Kollegen auf die mannigfachen Anforderungen dieses Rechtsgebietes bestens eingestellt ist.

Wir betreuen überwiegend mittelständische Unternehmen, die regional, überregional und international tätig sind und erweitern so ständig unser „know-how“. Abstimmungen mit den jeweils eingebundenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern sind für uns selbstverständlich mandatsorientierte Kooperation.

Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe (M & A) gestalten wir auf Basis Ihrer ureigenen Interessen und wirken mit Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge bei der Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei der Umwandlung von Gesellschaften engagiert und unter höchstem Einsatz mit. Dieses Engagement umfasst die Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten im Zielunternehmen durch Analyse und Bewertung der rechtlichen Strukturen im Wege einer Due Diligence, die Festlegung vorvertraglicher Grundsätze zwischen den Parteien und ebenso die Beratung, Erstellung und Begleitung von Joint Ventures.

In gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ist es uns Ansporn, mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und zu verhandeln, die auch wieder Wege für die Zukunft bereiten. Wir unterstützen Sie in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer, Vorstand, Beirat und Aufsichtsrat in allen organschaftlichen Fragen einschließlich der Haftung. Schiedsverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen sind jedoch nicht immer zu vermeiden. In solchen Fällen ist Ihnen eine rechtssichere und zuverlässige Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.

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