Verwaltungsrecht

Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Ausführung von Gesetzen durch den Staat. Das Verwaltungsrecht bestimmt inwieweit die Behörde dabei in die Rechte des Bürgers eingreifen darf und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Als Unternehmer haben Sie verwaltungsrechtliche Vorgaben bei Beginn, während des laufenden Betriebes sowie bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit zu beachten. Bei Nichtbeachtung der verschiedenen Genehmigungserfordernisse oder Informations- und Anzeigepflichten drohen oftmals empfindliche Sanktionen und Bußgelder.

In vielen Fällen ist ein schnelles proaktives Handeln gefragt, um seine Rechte gegenüber der Verwaltung durchzusetzen oder ungerechtfertigte Sanktionen abzuwehren. Hierzu bedarf es einer detaillierten Kenntnis sowohl der verwaltungsrechtlichen Vorschriften als auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Unsere Beratung zielt dabei darauf ab, durch präventive Maßnahmen ein Einschreiten der Behörde bereits zu vermeiden. Sollte die Behörde bereits tätig geworden sein, so vertreten wir Ihre Interessen in behördlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Insbesondere sind wir auf folgenden Gebieten tätig:

  • Öffentliches Baurecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Denkmalschutz
  • Abgabenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Kommunalrecht
  • Immissionsschutzrecht

Anwälte mit diesen Kompetenzen