Gesellschaftsrecht/M&A

Ob mittelständisch geprägtes Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaft oder börsennotierte Aktiengesellschaft – wir stellen uns auf Ihre spezifischen Bedürfnisse ein und erstellen maßgeschneiderte Konzepte. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere

Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Konzernrecht)
  • Gründung, Umstrukturierung und Restrukturierung von Unternehmen
  • Neuordnung von Konzernstrukturen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen von Unternehmensteilen
  • Beratung von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen (einschließlich Prävention, Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen)
  • Einrichtung und Weiterentwicklung von Corporate Governance Strukturen, Geschäftsordnungen, Compliance-Maßnahmen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterstreitigkeiten und –auseinandersetzungen
  • Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Corporate Housekeeping


M&A

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen, Geschäftsanteilen
  • Unternehmenskäufe aus Insolvenzen
  • Immobilientransaktion
  • Fusionen und Übernahmen
  • Joint Ventures
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Kartellrecht und Fusionskontrolle


Unsere breite Aufstellung ermöglicht es uns auch in einer Vielzahl von Fällen auch als ausgelagerte Rechtsabteilung zu agieren. Zudem können wir auf ein Netzwerk von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern und Kanzleien im Ausland zurückgreifen, dass es uns erlaubt auch gebiets- und länderübergreifend tätig zu sein.

Anwälte mit diesen Kompetenzen