Erbrecht/Unternehmensnachfolge

Immer wichtiger wird es für Unternehmer und Unternehmen, vorausschauend zu planen und dafür Sorge zu tragen, dass das eigene Lebenswerk und der Fortbestand eines Unternehmens über den Tod hinaus gesichert ist. Dies ist keine überraschende oder neue Erkenntnis, und haben wir es uns bereits seit Jahrzehnten zur Aufgabe gemacht, Unternehmer und Unternehmen in der Gestaltung erbrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere betreffend die Unternehmensnachfolge, zu beraten.

Unser auf langjährige Erfahrungen zurückgreifendes Team Erbrecht hat hierbei jegliche neue Entwicklung im Blick, um für Sie Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten und mit Einfluss nehmenden Vorschriften beispielsweise des Gesellschafts- und Steuerrechts abzugleichen. Zielorientiert sorgen wir dafür, dass Ihre Unternehmensnachfolge so geregelt wird, wie Sie sich eine solche vorstellen und mit bestmöglichem Resultat umgesetzt wird.

Die konstruktive Gestaltung letztwilliger Verfügungen in Form des Testamentes oder Erbvertrages bis hin zu Stiftungsgründungen sind elementare Bestandteile unserer Tätigkeit.

Anwälte mit diesen Kompetenzen