Bau- und Architektenrecht

Den hohen Anforderungen auf dem Gebiete des Bau- und Architektenrechts, welches seit jeher zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört, gerecht zu werden, gelingt nur über ein spezialisiertes Team, welches durch stete praxisorientierte Fort- und Weiterbildung auf der Höhe der Zeit bleibt.

Genau dies ist oberstes Gebot unseres personell und qualitativ stark besetzten Teams Bau- und Architektenrecht.

Wir beraten und vertreten Sie als Bauträger, Generalunternehmer und Projektentwickler ebenso wie als Projektsteuerer, Ingenieur und Architekt in allen mir Ihrer Tätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören die Überprüfung, Erstellung und das Verhandeln von Bauträgerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen, von Ingenieur- und Architektenverträgen sowie Projektsteuerungsverträgen. Ebenso wesentlicher Bestandteil ist die Mitwirkung bei der Umsetzung von Baumaßnahmen, das sogenannte Baustellenmanagement. In Schieds- und Gerichtsverfahren zwecks Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen verbürgen wir uns für höchsten Einsatz.

Dass wir Sie auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, sei es bei der Vorbereitung und Aufstellung von Erschließungsplänen, beim Angriff gegen Bebauungspläne, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Bauvorbescheiden und Baugenehmigungen, im Bereich des Vergaberechts und auch des Nachbarschaftsrechtes vertreten, entspricht dem Selbstverständnis unseres Teams.

Unsere Leistung für Sie runden wir ab durch interne Schulungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen, um auch außerhalb konkreter Baumaßnahmen Sie mit neu auftretenden rechtlichen Problemen und aktuellen Rechtsvorschriften vertraut zu machen.

Anwälte mit diesen Kompetenzen