Arbeitsrecht

Unser über Fachanwaltschaften qualifiziertes Team Arbeitsrecht bietet Ihnen eine umfassende und interdisziplinäre Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie können von uns die Erarbeitung fundierter praxisgerechter Lösungen bei zukunftsgerichteten Vertragsgestaltungen erwarten, ebenso wie eine kompetente Partnerschaft bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen der Betriebsparteien und Arbeitsvertragsparteien.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere die Gestaltung, Aktualisierung und Ergänzung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie von Betriebsvereinbarungen, die strukturierte Konzeption und Durchführung von personellen Maßnahmen, Vertragsverhandlungen, Mitbestimmungsangelegenheiten und Sozialplanverfahren. In kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen und anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten.

Unserem Mandantenstamm gehören eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen an, die ihre Wurzeln in der Region haben, aber auch überregional und international, zum Beispiel mit Niederlassungen im europäischen Raum und in den USA, tätig sind. In Erweiterung unserer Kompetenz erfasst unsere Beratung daher auch das europäische und US-amerikanische Personalrecht unter Einschluss der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen nach dem Recht des jeweiligen Landes.

Interne Schulungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen oder Abteilungen desselben arbeiten wir aus und führen diese auch durch.

Anwälte mit diesen Kompetenzen