Steuerberatung

In Ihren privaten Steuerangelegenheiten begleiten wir Sie kompetent und engagiert.

Ob bei Einkommensteuer, Erbschaft- oder Schenkungsteuer, bei der strafbefreienden Selbstanzeige oder bei der Würdigung steuerlicher Komponenten in einem Strafverfahren, stets können Sie mit unserer diskreten und zuverlässigen Hilfe rechnen. Eine verständliche Sprache und kurzfristige Erreichbarkeit sind Ihnen wichtig und uns selbstverständlich.

Sollten Sie aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr mobil sein, kommen wir auch gern zu Ihnen. Dieses Angebot können vor allem Rentner und Pensionäre in Anspruch nehmen.

Kein Rentner muss Angst vor dem Finanzamt haben. Wir klären für Sie, ob Sie nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wieder eine Steuererklärung abgeben müssen. Möglicherweise sind Sie aufgrund von Außergewöhnlichen Belastungen davon befreit, oder aber Sie können vom Finanzamt sogar eine Steuererstattung erwarten, weil Ihre einbehaltene Abgeltungssteuer die zu zahlende Steuer übersteigt.

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