Vereinsrecht

Ein Verein gibt die Möglichkeit, gemeinsame Interessen zu pflegen und zusammen mit anderen einen guten Zweck zu verfolgen. Das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt hierzu nur einen groben Rahmen vor. Dieser Rahmen wird unter anderem durch die Vereinssatzung ausgefüllt. Hierbei gilt es vieles zu beachten. Wer also einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, kommt um eine fachgerechte Beratung nicht umher. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend.

Ob Vereinsmitglied, Vorstand oder Funktionär, unser Beratungsangebot umfasst das gesamte Spektrum vereinsrechtlicher Themen. Spezialisten aus den unterschiedlichen Kompetenzfeldern unserer Kanzlei unterstützen bei Bedarf die vereinsrechtliche Beratung, so dass wir auf diesem Wege eine kompetente Betreuung auch in interdisziplinären Fragestellungen sicherstellen.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Vereinsgründung
  • Beratung von Vereinsfunktionären (insbes. Haftung)
  • Abwendung von Vereinsausschlüssen
  • Durchsetzung von Mitgliederrechten

Anwälte mit diesen Kompetenzen