Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Bereits die Anzahl der Fachanwälte in diesem Rechtsgebiet spiegelt dies wieder.

Wir vertreten Sie als privaten Bauherrn in allen Angelegenheiten des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts und übernehmen für Sie das Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Bauträgerverträgen, Verträgen mit Bauunternehmern und Architekten. Unsere baubegleitende Beratung während der Bauphase wird Ihnen in dieser oft nervenaufreibenden Zeit eine strukturierte Unterstützung sein.  Uns ist wichtig, mangelhafte, unvollständige oder verzögerte Bauleistungen schon im Vorfeld abzuwenden und entsprechend vorausschauend für Sie zu agieren.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen um Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr von Werklohnansprüchen arbeiten wir eng mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen zusammen, um in Ergänzung der rechtlichen Kompetenz die für die erfolgreiche Interessenvertretung gesicherte Tatsachengrundlage zu schaffen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen rechtlichen Belangen des öffentlichen Baurechts, des öffentlichen Baunachbarrechts und des privaten Nachbarschaftsrechts, denn nur dies entspricht unserer Vorstellung von einer umfassenden zielorientierten Interessenwahrnehmung.

Anwälte mit diesen Kompetenzen