Bank- und Kapitalanlagerecht

Dem Bank- und Kapitalanlagerecht kommt nicht nur in Zeiten des Aufschwungs, sondern auch in angespannten Zeiten eine immer größere Bedeutung zu. Nahezu jedermann unterhält Rechtsbeziehungen zu Banken und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen und sieht sich oftmals einem unüberschaubaren Dickicht von möglichen Chancen aber auch Risiken ausgesetzt.

Die Mitglieder unseres Teams Bank- und Kapitalanlagerecht haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, Sie mit höchstem Beratungsstandard in allen Fragen des Kapitalanlagerechtes, des Kreditrechtes einschließlich des Kreditsicherungsrechtes, der Vermögensverwaltung und des baren und unbaren Zahlungsverkehrs einschließlich des elektronischen Zahlungsverkehrs zu unterstützen.

Umfangreiche Spezialkenntnisse aus jahrelanger Erfahrung und wirtschaftliche Entwicklungen stets im Blick sind der Nährboden, auf dem wir Ihnen unsere Kompetenz zur Verfügung stellen.

Anwälte mit diesen Kompetenzen