Für den Landwirt bieten wir drei Jahrzehnte Erfahrung in allen für ihn relevanten Rechtsgebieten.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit, die unser Fachanwalt für Agrarrecht seit vielen Jahren mit übergreifender Kompetenz ausübt, steht das landwirtschaftliche Erbrecht, das Pachtrecht, das Umweltrecht und das Enteignungsrecht.
Immer auf dem neuesten Stand und vertraut mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften sind auch neu auftretende rechtliche Probleme des Landwirtes für uns nur Herausforderung, Ihnen die bestmögliche Begleitung und Beratung zu bieten.


